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Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1980 - 1251/79 |
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1980 - 1251/79 (https://dejure.org/1980,14364)
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Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Rechnungsabschluss: Lagerhaltung von Wein
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1980 - 1251/79
- EuGH, 27.01.1981 - 1251/79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 14.01.1981 - 819/79
Deutschland / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1980 - 1251/79
Aus Gründen, die den Argumenten von Generalanwalt Capotorti in seinen in der Rechtssache 819/79 - Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission - vorgetragenen Schlußanträgen entsprechen, halte ich deshalb diese erste Rüge für unbegründet. - EuGH, 28.06.1979 - 233/78
Lentes
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1980 - 1251/79
Der Gerichtshof hat entschieden, daß eine Kontrolle durch die Interventionsstellen - im vorliegenden Falle die AIMA und die landwirtschaftlichen Provinzinspektionen - bei der Entscheidung erforderlich ist, "in welchem Maße angesichts der besonderen Umstände in den fraglichen Weinbaugebieten eine Vervielfachung der Lagerorte geeignet ist, die Wirksamkeit der Kontrollen zu gefährden oder die dafür anfallenden Kosten außer Verhältnis zu dem verfolgten Ziel zu erhöhen und so die Ablehnung des Abschlusses eines Lagervertrages zu rechtfertigen" (s. Urteil vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 233/78, Lentes/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1979, 2305, 2314).